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Vedische
Kultur

UNESCO-Konvention zum Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt

Mit großer Mehrheit hat die UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 das "Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.

Nach zweijährigen intensiven Verhandlungen wurde das Übereinkommen mit 148 Stimmen gegen zwei Stimmen verabschiedet. Deutschland gehörte zu den stärksten Befürwortern. Gegen das Übereinkommen haben die USA und Israel gestimmt. Es tritt drei Monate nach Eingang der 30. Ratifikationsurkunde bei der UNESCO in Kraft.

Mit dem Übereinkommen wird die Berechtigung nationaler Kulturpolitik gegen die von der WTO geforderten Liberalisierungen abgesichert. Nationale Kulturpolitik und öffentliche Kulturförderung erhalten gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität.

Kulturpolitische Ziele nationaler Politik können mit internationalen Handelsabkommen (zum Beispiel dem Allgemeinen Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen / GATS) in Einklanggebracht werden.

Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen. Mit dem Übereinkommen wird die Besonderheit kultureller Güter
und Dienstleistungen anerkannt.

UNESCO Deutschland