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Maharishi Weltfriedens-Stiftung

Spenden an die Maharishi Weltfriedens-Stiftung

(Gültig ab 1.1.2007)


"Spenden für die Maharishi Weltfriedens-Stiftung auf das
Treuhandkonto des Justitiars der Maharishi Weltfriedens-Stiftung

Rechtsanwalt Reinhard Buchzik
Konto Nr. 230 679 0203
BLZ: 441 600 14
Dortmunder Volksbank
Verwendungszweck: Spende Maharishi Weltfriedens-Stiftung"

1. Zuwendungen allgemein

Generell können Schenkungen, Spenden, Sachspenden und Nachlässe in unbegrenzter Höhe an eine gemeinnützige Stiftung gegeben werden, ohne dass Schenkungssteuer (bzw. Erbschaftsteuer) anfällt.
Nach deutschem Recht bestehen die folgenden Steuerbegünstigungen für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen (gemäß §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung):

2. Steuerbegünstigte Spenden

a) Spenden an Stiftungen


Spenden an Stiftungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen (Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften) als Sonderausgaben bzw. als abziehbare Aufwendungen einkommensmindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden (§ 10 b Abs. 1 Einkommensteuer­gesetz, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Körperschaftsteuergesetz, § 9 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz), und zwar jährlich maximal in folgender Höhe:

Entweder
20 von Hundert (20 Prozent) des Gesamtbetrags aller Einkünfte
oder
4 von Tausend (4 Promille) der Summe der gesamten Umsätze zuzüglich der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (gilt für Privatpersonen nur insoweit, als sie Gewerbetreibende oder Freiberufler sind, da sonst keine Umsätze entstehen).
Spenden, die diese Höchstbeträge überschreiten, sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben bzw. als abziehbare Aufwendungen abzuziehen.

b) Spenden in den Vermögensstock der Stiftung
1Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Zahlungen in das Stiftungskapital bei Gründung und spätere Zustiftungen) können auf Antrag des Spenders im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von
1 Million Euro zusätzlich zu den oben genannten Höchstbeträgen abgezogen werden. 2Der besondere Abzugsbetrag von 1 Million Euro bezieht sich auf den gesamten Zehnjahreszeitraum und kann der Höhe nach innerhalb dieses Zeitraums nur einmal in Anspruch genommen werden.

c) Zweckgebundene Spenden

Spenden können zweckgebunden vorgenommen werden (z.B. regional gebunden, Schulgründung in …..., Kohärenzgruppe in ….). Dies gibt dem Spender Einflussmöglichkeit auf die Verwendung seines Geldes, erschwert aber der Stiftung unter Umständen die Arbeit, wenn sich das vom Spender gewünschte Projekt nicht realisieren lässt. Die Stiftung kann dann das Geld nur mit Zustimmung des Spenders für andere gemeinnützige Zwecke der Stiftung einsetzen.

3. Hinweise

a) Die oben unter Ziffer 2 a) und b) erwähnten Höchstbeträge gelten unabhängig von einander. So kann eine Person beispielsweise eine Spende über 40.000 € (sofern diese Summe beispielsweise nicht 20% ihres Gesamtbetrags der Einkünfte übersteigt) plus eine Spende von 1Million EUR in das Stiftungskapital einkommensmindernd in der Steuerklärung dieses Jahres und ggfs. den Rest in den Folgejahren geltend machen.

b) Es ist sehr sinnvoll, die Stiftung schriftlich darüber zu informieren, dass eine Zuwendung überwiesen wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass die Stiftung den Namen und die Anschrift des Spenders erhält. Diese Informationen werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können. Diese Daten sind aus den Banküberweisungen nicht vollständig zu erkennen.

4. Kontakt

Wenn Sie noch Fragen zum Thema Spenden haben, wenden Sie sich bitte an die Maharishi Weltfriedens-Stiftung

Wenn Sie unsere Friedensprojekte unterstützen möchten, drucken Sie bitte das folgende Formular aus und schicken es ausgefüllt an die Maharishi Weltfriedens-Stiftung (Adresse im Formular):